Teilzeit arbeiten und clever vorsorgen - EKS
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz beliebt: Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz den zweiten Platz. Der reduzierte Lohn wirkt sich jedoch auf die Altersvorsorge aus. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt zu berücksichtigen und frühzeitig Massnahmen zu ergreifen.
Sara und ihr Mann Anton sind voller Freude, als sie den Termin für das Beratungsgespräch vereinbaren: In wenigen Wochen erwarten sie Nachwuchs. Die gelernte Kauffrau möchte nach dem Mutterschaftsurlaub zu einem reduzierten Pensum in den Beruf zurückkehren. Damit ist sie in guter Gesellschaft: In der Schweiz arbeiten knapp 40% der Erwerbstätigen in einem Teilzeitpensum. Bei den Frauen beträgt der Anteil sogar rund 60%. Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei. Oft wird übersehen, dass das reduzierte Einkommen auch die Altersvorsorge schmälert. Sara und Anton erkennen, dass grosse familiäre und finanzielle Veränderungen auf sie zukommen. Im Gespräch gehen wir auf ihre finanziellen Fragen ein und finden gemeinsam Lösungen.
AHV: Verheiratete profitieren vom Splitting
Die AHV-Rente hängt sowohl vom Lohn während der Beitragszeit als auch von den Beitragsjahren ab. Die tieferen Einzahlungen können die spätere AHV-Rente schmälern. Um die Maximalrente zu erhalten, ist bei vollen Beitragsjahren bis zur Pensionierung ein durchschnittlicher Jahreslohn von rund 88'200 Franken erforderlich. Bei verheirateten Paaren gilt das Splitting: Dabei werden während der Ehejahre beide Einkommen zusammengezählt und jedem Ehepartner wird die Hälfte davon angerechnet. So können allfällige Jahre mit einem tieferen Erwerbseinkommen des einen Partners ausgeglichen werden.
Pensionskasse: Versicherungspflicht erst ab einem Jahreslohn von 22'050 Franken
Die Versicherungspflicht in der 2. Säule beginnt erst ab einem Jahreslohn von 22'050 Franken (2025: CHF 22'680). Für Teilzeitarbeitende ist es wichtig zu wissen, dass der für die Berechnung der Vorsorgeleistung relevante Jahreslohn nach Abzug des Koordinationsabzuges von aktuell 25'725 Franken (2025: CHF 26'460) berechnet wird. Dieser Abzug ist bei den meisten Pensionskassen fix – egal ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Sollte der Jahreslohn unter dem Koordinationsabzug liegen, werden die Pensionskassenbeiträge mit einem Jahreslohn von 3'675 Franken (2025: CHF 3'780) berechnet. Durch die tieferen Beiträge können später Beitragslücken entstehen. Meist bieten Pensionskassen die Möglichkeit, mit freiwilligen Einzahlungen die Vorsorgelücken zu schliessen.
Dritte Säule: Jeder Franken zählt
Die erste und zweite Säule reichen selbst bei Vollbeschäftigung oft nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher gewinnt die 3. Säule zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte. Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Diese Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Maximalbetrag für Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, beträgt in diesem Jahr 7'056 Franken. Kann der Maximalbeitrag nicht eingezahlt werden, lohnen sich auch kleinere Beträge. Diese entfalten über die Zeit eine erhebliche Wirkung und tragen zur Verbesserung der Altersvorsorge bei.
Teilzeitarbeit muss nicht zwangsläufig zu einer unzureichenden Altersvorsorge führen. Generell wird ein Arbeitspensum von mindestens 60% empfohlen, um ausreichende Vorsorgebeiträge zu generieren. Mit sorgfältiger Planung und gezielten Massnahmen kann sich Sara auch als Teilzeitbeschäftigte eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand aufbauen. Nach dem Gespräch entscheiden sich Sara und Anton, Saras Vorsorge zu stärken, indem sie jährlich den Maximalbetrag in ihre 3. Säule einzahlen. Zusätzlich überweisen
sie monatlich einen Betrag vom gemeinsamen Konto auf Saras Konto, den sie anschliessend anlegt. So profitiert sie langfristig von den Bewegungen an den Finanzmärkten.
Christoph Singer
Leiter Vertrieb