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22. Juli 2021

Gut abgesichert im Konkubinat

Roman Frei

Viele Paare ziehen heutzutage das Konkubinat der Ehe vor. Während Ehepartner per Gesetz gut abgesichert sind, tun Konkubinatspartner gut daran, einige Dinge frühzeitig zu regeln. Roman Frei gibt Ihnen wichtige Tipps.

Eine formelle, gesetzlich geregelte Partnerschaft tönt für viele Paare heute altmodisch und nicht mehr zeitgemäss. Sie ziehen deshalb das Konkubinat der Ehe vor. Aus finanzieller Sicht scheint diese Form des Zusammenlebens auf den ersten Blick nur Vorteile zu haben: Keine steuerliche «Heiratsstrafe», zwei unplafonierte AHV-Renten statt einer Ehepartnerrente sowie klar getrennte finanzielle Verhältnisse. In der Praxis funktioniert dies meistens gut, solange beide Partner erwerbstätig sind.

Doch beim Konkubinat lauern auch ein paar finanzielle Fallen, besonders bei der Vorsorge. Während Ehepartner per Gesetz gut abgesichert sind, fehlen solche Bestimmungen für Konkubinatspartner weitgehend. Wer in einer «wilden Ehe» lebt, tut deshalb gut daran, einige Dinge zu beachten und frühzeitig zu regeln. Wir nennen Ihnen dazu vier wichtige Punkte für das Zusammenleben im Konkubinat, für die Absicherung im Alter oder beim Todesfall des Partners:

Erstellen Sie einen Konkubinatsvertrag: Auch wer ohne gesetzliche Rechte und Pflichten zusammenlebt, tut gut daran, die wichtigsten (finanziellen) Sachverhalte des Zusammenlebens schriftlich festzuhalten. Etwa die Modalitäten der Wohnsituation, ein Inventar über Vermögen und Schulden, die Haushaltsführung, Schenkungen oder Unterhaltszahlungen.

Melden Sie Ihren Partner Ihrer Pensionskasse und 3. Säule: Anders als bei der AHV haben Konkubinatspartner bei den Pensionskassen und der privaten Vorsorge in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen der Begünstigung und die nötigen Formalitäten.

Regeln Sie Ihren Nachlass: Anders als Verwandte, sind Konkubinatspartner keine gesetzlichen Erben. Mit einem Testament können Sie dafür sorgen, dass Ihr Partner einen Teil oder das gesamte Vermögen erhält. Der Anteil ist abhängig von allfälligen gesetzlichen Erben mit Pflichtteilschutz. Im Gegensatz zur Ehe fallen für Konkubinatspartner auf dem Erbe meist Erbschaftssteuern an.

Machen Sie einen Vorsorgeauftrag: Sollten Sie urteilsunfähig werden, bestimmen per Gesetz Ihre Verwandten über Ihre finanziellen Angelegenheiten. Wollen Sie, dass Ihr Konkubinatspartner dies tun kann, können Sie einen entsprechenden Vorsorgeauftrag aufsetzen. Für den medizinischen Bereich empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung aufzusetzen, so dass auch hier Ihr Partner entscheiden kann.

Gewisse dieser Regelungen können Sie relativ formlos selbst aufsetzen, in einigen Fällen müssen Sie aber Formalitäten beachten, damit die Dokumente gültig sind. Besprechen Sie die Angelegenheiten im Zweifelsfall mit einer Anwältin, einem Notar oder dem Finanzexperten Ihres Vertrauens.

 

Roman Frei
Handlungsbevollmächtigter, Kundenberater Privat-/Firmenkunden

+41 52 304 33 34

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