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Schuldbrief – Basis für Hypotheken
Michael Ebner
Der Begriff Hypothek ist allen geläufig, die ein Eigenheim kaufen oder bauen wollen: Er bezeichnet das Darlehen, das Banken, Versicherungen oder Privatpersonen zur Finanzierung einer Liegenschaft gewähren. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Schuldbrief. Dieser stellt die verbriefte Form eines Grundpfandes dar. Nur dank ihm erhält man eine Hypothek. Anhand der folgenden drei Fragen und Antworten erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten dazu.
Was ist ein Schuldbrief und wozu brauchen Sie ihn? Wenn Sie Geld für den Erwerb oder Bau eines Grundstücks oder eines Eigenheims erhalten, ist der Schuldbrief die rechtliche Sicherheit für den Geldgeber oder Gläubiger. Mit dem Schuldbrief verpfänden Sie Ihr Eigenheim – das Grundpfand – an den Gläubiger für den Fall, dass Sie die Hypothek nicht zurückzahlen können. Der Schuldbrief ist eine persönliche Forderung, für die Sie mit dem Grundpfand und Ihrem gesamten Vermögen haften. Schuldbriefe werden ins Grundbuch eingetragen und vom Gläubiger als Sicherheit verwahrt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Papier- und einem Register-Schuldbrief? 1912 wurde das Schweizerische Zivilgesetzbuch eingeführt und damit auch das Grundpfandrecht definiert. In den darauffolgenden 100 Jahren wurden Schuldbriefe als Wertpapiere ausschliesslich auf Papier ausgestellt. Seit 2012 können Schuldbriefe auch als (digitale) Register-Schuldbriefe im Grundbuch eingetragen werden. Da kein Wertpapier mehr ausgestellt wird, entfallen Aufbewahrungs- und Transferkosten. Zudem wird das Verlustrisiko eliminiert. Papier-Schuldbriefe, die vor 2012 ausgestellt wurden, können in Register-Schuldbriefe umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer schriftlicher Antrag von Schuldner und Gläubiger.
Was passiert mit dem Schuldbrief, wenn Sie Ihre Hypothek zurückzahlen? Nach der Rückzahlung der Hypothek händigt Ihnen Ihre Bank den physischen Schuldbrief aus. Bewahren Sie diesen sicher auf, denn er bleibt grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit bestehen. Eine Löschung des Schuldbriefes im Grundbuch ist nicht sinnvoll, denn er ist ein Wertpapier, dass Sie auch künftig nutzen können – etwa, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise für eine Renovation, erneut eine Hypothek wünschen. Zudem sparen Sie Geld: Die Löschung und eine allfällige spätere Neuerrichtung eines Schuldbriefes kosten – zum Teil hohe – Gebühren. Wenn Sie den (vorläufig) nicht mehr benötigten Schuldbrief zu Hause aufbewahren wollen, sollten Sie dies an einem sicheren Ort tun, etwa in einem Tresor. Verlorene Papier-Schuldbriefe müssen durch einen Zivilrichter für kraftlos erklärt werden – eine aufwändige Angelegenheit. Empfehlenswert ist auch in diesem Fall die Umwandlung in einen Register-Schuldbrief. Wenn Sie nur einen Teil des Darlehens zurückzahlen (Amortisation), wird der Schuldbrief in der Regel nicht geändert – er dient immer noch als Pfand für die Restsumme.
Michael Ebner
Prokurist, Stv. Filialleiter, Beratung Kredite